Was ist die eAU? Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfach erklärt

Was Arbeitgeber und Personaler wissen müssen – und wie die AVERO® Zeiterfassung Sie unterstützt.

Veröffentlicht: 30.12.2021

Aktualisiert: 14.04.2026

Lesezeit: 12 Minuten

Was ist die eAU?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Form der bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, umgangssprachlich auch Krankschreibung genannt. Ziel der eAU ist es, den bisherigen papierbasierten Prozess zu ersetzen und Krankmeldungen zwischen Arztpraxen, Krankenkassen, Arbeitgebern und Beschäftigten vollständig digital abzuwickeln.

Während Arbeitnehmer früher mehrere Papierausfertigungen der Krankmeldung erhalten haben – für sich selbst, den Arbeitgeber und die Krankenkasse – erfolgt die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeit heute elektronisch. Ärztinnen und Ärzte melden die Krankmeldung direkt an die gesetzliche Krankenkasse.

Beschäftigte informieren ihren Arbeitgeber weiterhin über die Erkrankung und werden gleich mit dem vorausssichtlichen Zeiteraum im Zeiterfassungssystem erfasst um eine aktuelle Übersicht über Anwesenheitszeiten und Abwesenheiten zu bekommen.

Von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgenommen sind derzeit:

  • Privatversicherte
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beschäftigte, die an Präventions- oder Rehamaßnahmen eines SV-Trägers teilnehmen
  • Arbeitnehmerinnen, für die ein Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz besteht
  • Erkrankung eines Kindes
  • Krankschreibungen durch ausländische Ärzte

Aktuelle Entwicklungen

Die Einführung der eAU wurde am 18.09.2019 im Rahmen des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) beschlossen. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind Arztpraxen seit dem 01.10.2021 verpflichtet, Krankmeldungen digital an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Übertragung erfolgt über die Telematikinfrastruktur (TI) mithilfe des Kommunikationsdienstes KIM und wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur abgesichert.

Nach einer Übergangsphase bis Ende Juni 2022 mussten Arztpraxen spätestens ab dem 01.07.2022 auf die eAU umstellen. Für Arbeitgeber lief im Jahr 2022 eine Pilotphase, in der Krankmeldungen parallel weiterhin in Papierform ausgegeben wurden. Seit Januar 2023 ist das digitale Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend. Die ursprünglich kürzer geplante Übergangszeit wurde unter anderem aufgrund der Belastungen durch die Corona‑Pandemie verlängert.

Vorteile der eAU

Wie viele digitale Prozesse verfolgt auch die eAU das Ziel, Abläufe zu vereinfachen, Medienbrüche zu reduzieren und Beteiligte zu entlasten. Davon profitieren nicht nur Umwelt und Verwaltung, sondern ebenso Arbeitgeber, Beschäftigte und Arztpraxen.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Vereinfachung: Arbeitgeber haben die Daten direkt im System
  • Zeitersparnis: Einfache Integration in die Zeiterfassung
  • Simplifizierung: Krankheitsquote und Fehlzeiten lassen sich einfacher erfassen
  • Beschleunigung: Krankmeldung liegt schnell vor
  • Vollständigkeit: Krankmeldungen gehen nicht mehr verloren
  • Zentralisierung: Digitale Personal- und Krankenakte lassen sich verbinden

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Bequemer: Arbeitnehmer melden sich telefonisch krank
  • Weniger fehleranfällig: Arbeitnehmer müssen nicht an das (rechtzeitige) Übergeben der AU denken
  • Entspannter: Die Frist zur Einreichung der Krankmeldung wird aus dem Gesetz entfernt, da sie nach Krankmeldung elektronisch übermittelt wird

Vorteile für Arztpraxen

  • Kostenersparnis: Erstellungs- und Übermittlungskosten sinken
  • Entbürokratisierung: Lückenlose Dokumentation sichert korrekten Ausgleich bei Auszahlung von Krankengeld und im Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Wie funktioniert die eAU für Arbeitgeber?

Seit Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber verpflichtend. Um Krankmeldungen rechtssicher und effizient verarbeiten zu können, müssen organisatorische und technische Voraussetzungen erfüllt sein. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten und setzt in der Regel eine entsprechende Systemanbindung voraus, eAU‑Schnittstelle als Zusatzmodul zur Zeiterfassung.

1. Schritt: Technische Voraussetzungen für den eAU‑Abruf

Schritt 1: Technische Voraussetzungen für den eAU‑Abruf

Der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf ausschließlich über eine sogenannte Ausfüllhilfe oder ein systemgeprüftes Programm erfolgen. Eine Ausfüllhilfe ist beispielsweise SV‑Net. Alternativ kann ein systemgeprüftes Programm eingesetzt werden, etwa ein Entgeltabrechnungs‑ oder Zeiterfassungssystem.

Voraussetzung in beiden Fällen ist eine gültige Zertifizierung durch die ITSG. Die Abkürzung ITSG steht für „Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung“ und stellt sicher, dass das eingesetzte System den gesetzlichen und technischen Anforderungen für den eAU‑Abruf entspricht. Im ersten Schritt müssen Arbeitgeber daher prüfen, ob das verwendete Programm für den elektronischen Abruf der eAU zugelassen und entsprechend zertifiziert ist.

2. Schritt: Pflege der Mitarbeiterstammdaten

Im zweiten Schritt sind im gewählten System die vollständigen Stammdaten aller Beschäftigten zu hinterlegen – auch bei Minijobbern. Für den Abruf der eAU werden je Mitarbeiter insbesondere die Sozialversicherungsnummer, die Krankenkassenzugehörigkeit sowie die Betriebsnummer benötigt.

Nur wenn diese Angaben korrekt und vollständig vorliegen, kann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse erfolgreich abgefragt und verarbeitet werden.

3. Schritt: Integration in die Arbeitszeiterfassung

Nutzen Arbeitgeber kein Zeiterfassungssystem für den Abruf der eAU, muss im nächsten Schritt geklärt werden, wie die elektronischen Krankmeldungen verwaltet werden. Ziel ist es, Abwesenheiten korrekt zu dokumentieren, die Entgeltfortzahlung sicherzustellen und die Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes einzuhalten.

Eine abgestimmte Organisation von Krankmeldungen innerhalb eines Zeiterfassungssystems sorgt dafür, dass Fehlzeiten nachvollziehbar erfasst werden und keine Lücken in der Arbeitszeitdokumentation entstehen.

Ablauf der eAU

Die AU muss aktuell je nach Arbeitgeberregelung bereits am ersten oder maximal am dritten Tag der Krankschreibung vorliegen. Diese Frist gilt auch weiterhin. Allerdings fragen Arbeitgeber die eAU seit Januar 2023 selbst ab. Der Ablauf einer Krankmeldung ist seither wie folgt:

Die Arztpraxis stellt dem Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Der Arbeitgeber erhält einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen. Die eAU-Meldung wird digital vom Arzt über den GKV Server an die Krankenkasse übermittelt.
Der Arbeitnehmer meldet sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich krank. Er gibt die Dauer der Krankmeldung an.
Als Arbeitgeber haben Sie nun die Freigabe durch den Mitarbeiter, die entsprechende Krankmeldung abzufragen – und die Pflicht, das zu tun. Dazu müssen Sie, wie bereits erwähnt, eine zertifizierte Ausfüllhilfe oder ein systemgeprüftes Programm verwenden. Sie können nur Krankmeldungen abrufen, die Sie zuvor mit der voraussichtlichen Dauer der Krankheit erfasst haben. Eine Abfrage bei der Krankenkasse ohne vorherige Erfassung des Krankheitszeitraums ist nicht möglich. Sie sind also weiterhin auf die einzelnen Krankmeldungen der Mitarbeiter angewiesen und die gesetzliche Anzeigepflicht besteht für diese auch weiterhin. Der Abruf der Daten ist frühestens am Tag nach der Krankschreibung möglich. Unter Umständen kann es bis zu fünf Tage dauern. Grund dafür ist die zeitversetzte Übermittlung des Arztes an die Krankenkassen. Diese Daten werden bei der Abfrage übermittelt:

  • Name, Vorname
  • Sozialversicherungsnummer
  • Dauer und Beginn der AU
  • Datum der Krankschreibung durch den Arzt
  • Krankenkasse
  • Erst- oder Folgemeldung
  • Ob ein (Arbeits-)Unfall zugrunde liegt

Übermittelt werden die Daten über die Telematikinfrastruktur, kurz TI. Es handelt sich dabei um ein Netzwerk, über das Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen Gesundheitsdaten von Patienten austauschen. Es gelten dabei strenge Vorschriften nach Sicherheitsstufe E, der höchsten Sicherheitsstufe in Deutschland, basierend auf dem Schutzstufenmodell des Landes Niedersachsen. Die TI ist zudem durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert.

Wenn Sie die Abfrage der eAU über eine Zeiterfassungssoftware durchgeführt haben, befinden sich alle Daten und Prozesse automatisch auch in der Zeiterfassung. Nehmen Sie die Abfrage der eAU über eine andere Software vor, müssen Sie die Daten gegebenenfalls manuell in Ihrer Zeiterfassungssoftware nachtragen.

AVERO® Zeiterfassung: eAU einfach & schnell erfassen

Um Arbeitgebern den Umgang mit der eAU so einfach wie möglich zu machen, hat digital ZEIT die AVERO® Zeiterfassung technisch aufgerüstet. Verfügbar sind zwei Anwendungen:

Die eAU im AVERO® Grundpaket

Die Stammdatenerfassung und die manuelle Bestätigung für die eAU sind im Grundpaket der AVERO® Zeiterfassung inklusive. Die Stammdatenerfassung befindet sich im Reiter „Sozialversicherung“. Dort können Sie als Arbeitgeber im ersten Schritt die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter hinterlegen. Dazu zählen unter anderem die Krankenkasse, die Betriebsnummer und die Sozialversicherungsnummer eines Mitarbeiters. Das geht ganz einfach zum Beispiel über einen Personaldatenimport von Ihrem Lohn- oder Personalinformationssystem in AVERO®. Tragen Sie dann die Krankmeldung eines Mitarbeiters wie bisher in die Zeiterfassung ein. Die Krankmeldung wird automatisch als unbestätigte Krankmeldung erfasst und im Fehlzeitenkalender wird der Fehltag mit „K?“ befüllt. Nach einer Bestätigung verschwindet das Fragezeichen. Diese kann manuell nach einem händischen Abgleich mit der eAU erfolgen – oder vollkommen automatisiert über das AVERO® Zusatzmodul „eAU“.

Das Zusatzmodul „eAU“

Mit dem Zusatzmodul „eAU“ fragt die AVERO® Zeiterfassung die Krankmeldungen automatisch über die ITSG-zertifizierte Schnittstelle beim GKV-Server ab. Alle eAU, bei denen die Daten mit der von Ihnen manuell erfassten Krankmeldung übereinstimmen, werden automatisch direkt bestätigt. Lässt sich eine eAU nicht abrufen, fragt das System automatisch nach ein paar Tagen wieder beim GKV-Server an. Das Einzige, was Sie manuell sichten müssen, sind Krankmeldungen, bei denen die von Ihnen erfassten Daten nicht mit denen vom GKV-Server übermittelten eAU übereinstimmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mitarbeiter die Krankenkasse ändert und vergisst, es Ihnen mitzuteilen. Der automatische Abruf der eAU in AVERO® wird dadurch zu einem echten Mehrwert! Nicht nur für Personalabteilungen, auch für Lohndienstleister – denn die größtmögliche Automatisierung sorgt für den kleinsten Aufwand. Übrigens: Sie haben bereits im Grundpaket der AVERO® Zeiterfassung die Möglichkeit, für einzelne Mitarbeiter oder ausgewählte Personengruppen eine unterschiedliche Frist für die Abgabe der Krankmeldung zu hinterlegen. Gerade Auszubildende und Mitarbeiter in der Probezeit müssen sich in vielen Unternehmen bereits ab dem ersten Tag krank melden. Das ist seit Januar 2023 zwar nicht mehr gesetzlich festgehalten, doch die Anzeigepflicht gilt weiterhin und kann von dieser Option technisch unterstützt werden. Die Zusatzoption zur Abfrage der eAU Daten steht in der aktuellen Version 12.0 zur Verfügung und kann kostenpflichtig erworben werden. Die Schnittstelle ist von der ITSG zertifiziert.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Für alle Beteiligten soll die eAU das Thema Krankschreibung einfacher machen, indem der Prozess digitalisiert und verkürzt wird. Der Arbeitnehmer meldet sich weiterhin persönlich beim Arbeitgeber, denn die Anzeigepflicht nach §5 im Entgeltfortzahlungsgesetz besteht weiterhin. Er muss allerdings keine Krankschreibung mehr zur Arbeit bringen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die eAU digital über die Schnittstelle selbst anzufordern. Dazu wird eine zertifizierte Ausfüllhilfe oder ein zertifiziertes, systemgeprüftes Programm benötigt. Den genauen Prozess erklären wir oben.
Kostengünstiger für Arbeitgeber und Arztpraxen, bequemer für Arbeitnehmer, besser für die Umwelt – die eAU bietet eine Vielzahl an Vorteilen für alle Beteiligten. Durch die Simplifizierung der Prozesse wird die Fehleranfälligkeit zudem gesenkt, was für eine fehlerfreie Dokumentation und zeitnahe Erfassung von eAU sorgen soll. Alle Vorteile haben wir weiter oben im Text gesammelt aufgelistet.
Eine gesetzlich vorgeschrieben Aufbewahrungsfrist gibt es nicht. Viele Firmen setzen, wie bei der Krankmeldung in Papierform, auf vier Jahre. Dann läuft die Frist zur Erstattung eines Anteils der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse ab und der Drei-Jahres-Zeitraum für die Krankengeldberechnung beginnt neu.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.