Definition: Vertrauensarbeitszeit
Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, das auf einem besonderen Maß an Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten basiert. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Anwesenheitszeit, sondern die Erfüllung vereinbarter Aufgaben, Projekte und Ziele. Mitarbeitende teilen sich ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich ein, ohne dass Beginn und Ende des Arbeitstags laufend kontrolliert werden.
Dieses Modell bietet ein hohes Maß an Flexibilität und Selbstständigkeit. Beschäftigte erhalten größere Freiräume bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags, übernehmen zugleich aber auch mehr Verantwortung für die Einhaltung arbeitszeitlicher Vorgaben. Wichtig ist, dass trotz freier Zeiteinteilung ein transparenter Umgang mit Arbeitszeiten gewährleistet bleibt, um rechtliche Anforderungen und betriebliche Abläufe sicher einzuhalten.
Vertrauensarbeitszeit eignet sich insbesondere für Tätigkeiten, die projektbezogen, ergebnisorientiert oder stark eigenständig ausgeübt werden, etwa in der Entwicklungsarbeit, in kreativen Berufen oder im Außendienst. In Bereichen mit festen Präsenzzeiten, Schichtbetrieb oder durchgängiger Besetzung – etwa im Handel, in der Pflege oder in Krankenhäusern – ist dieses Arbeitszeitmodell hingegen nur eingeschränkt oder gar nicht umsetzbar.
Das Wichtigste zur Vertrauensarbeitszeit auf den Punkt gebracht
- Keine betriebliche Zeiterfassung
- Es existiert in der Regel keine Kernarbeitszeit.
- Manche Unternehmen geben aber einen bestimmten Zeitrahmen vor, innerhalb dessen Grenzen gearbeitet wird (z. B. von 7:00 Uhr bis 20 Uhr)
- Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gelten weiterhin
Wie läuft Vertrauensarbeitszeit in der Praxis?
Die Pflicht des Arbeitnehmers besteht darin, alle Arbeiten zuverlässig und in angemessener Zeit zu erfüllen. Er ist selbst dafür zuständig, seine Arbeitszeiten einzuteilen und diese für sich aufzuzeichnen. Denn: Überstunden werden bei diesem Zeitmodell nicht ausgezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen. Liegt weniger Arbeit als normalerweise vor, kann der Arbeitnehmer früher in den Feierabend starten. Im Umkehrschluss arbeitet er dagegen bei größerem Arbeitsaufkommen wieder länger. In der Regel gleicht sich das Verhältnis zwischen Minusstunden und Überstunden aus. Dennoch sollte der Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten stets im Blick behalten oder auch erfassen, insbesondere dann, wenn sie über die im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeiten hinausgehen.
Für den Arbeitgeber zählt dagegen allein das Arbeitsergebnis. Wie genau und wann sein Mitarbeiter die Arbeitsaufgaben im Unternehmen erledigt, stehen für ihn nicht zur Debatte. In dieser Hinsicht „vertraut“ er – wie das Wort Vertrauensarbeitszeit bereits anzeigt – seinen Arbeitnehmern voll und ganz.
Beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sollten jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten im Hinterkopf behalten. Die rechtliche Verantwortung zur Einhaltung von arbeitsrechtlichen Regelungen liegt beim Arbeitgeber, sodass er sich letzten Endes bei einem Verstoß gegen Höchstarbeitszeiten, Mindestpausen oder Ruhezeiten strafbar macht.
Vertrauensarbeitszeit – ja oder nein?
Vertrauen ist nicht immer leicht. Doch Vertrauen zahlt sich meistens aus – so eben auch im Arbeitsleben. Tatsächlich ist es ein Geben und Nehmen und für alle Beteiligten – Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer – bringt dieses Arbeitszeitmodell viele Vorteile. Im Folgenden haben wir für Sie unterschiedliche positive Aspekte aber auch Nachteile zusammengestellt, die mit der Vertrauensarbeitszeit einhergehen können.
Die Vorteile für Arbeitnehmer
Nachteile aus Sicht der Arbeitnehmer
Die Vor- und Nachteile für Arbeitgeber
So profitieren Unternehmen
Nachteile auf Arbeitgeberseite
Was muss ich beachten, wenn ich Vertrauensarbeitszeit einführe?
Sie sollten sich klarmachen, dass Vertrauensarbeitszeit nicht heißt, dass jeder Beschäftigte frei nach Belieben arbeiten kann. Die Arbeitsqualität, der Service am Kunden und diverse weitere Faktoren, die letzten Endes über den Erfolg Ihres Unternehmens bestimmen, müssen unbedingt gewährleistet werden. Gleichzeitig ist es wichtig, die gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regeln in Bezug auf Ihr Personal einzuhalten.
Umso wichtiger ist es, vorab klare Bestimmungen vorzugeben. Schließlich wollen Sie nicht, dass die positiven Aspekte der Vertrauensarbeitszeit hinten raus zu einem schlechten Betriebsklima oder einem Leistungsabfall ihres Unternehmens führen. Daher sollten Sie als Unternehmensleitung die neuen Gegebenheiten und Voraussetzungen gemeinsam mit Ihrem Betriebsrat strategisch durchdenken und insbesondere folgende Fragen berücksichtigen:
- Wie gewährleisten Sie die Einhaltung von Mindestpausen und Höchstarbeitszeit?
- Wie dokumentieren Mitarbeiter geleistete Überstunden, um für sich den Überblick zu behalten?
- Gibt es eine Meetingstruktur, damit Teamabsprachen leichter laufen. Eventuell sind regelmäßige, fixe Teammeetings sinnvoll?
- Wollen Sie einen Zeitrahmen definieren, um dem Gefühl der ständigen Erreichbarkeit Ihrer Mitarbeiter vorzubeugen?
Wie wäre es mit einer Kernarbeitszeit?
Die Vertrauensarbeitszeit funktioniert hevorragend mit vorab geregelten Kernzeiten, innerhalb deren Grenzen Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeit frei einteilen. Sie geben die Zeitblöcke vor und sorgen gleichzeitig dafür, dass gesetzliche Ruhezeiten nicht unterschritten werden oder bis zur Belastungsgrenze gearbeitet wird. Die Kernarbeitszeit dient außerdem dazu, Absprachen im Team zu erleichtern und das Miteinander unter den Kollegen zu fördern. Die Kombination der flexiblen Vertrauensarbeitszeit plus einer definierten Kernzeit ist mittlerweile weit verbreitet.




