Akkordlohn

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Was ist Akkordlohn?

Beim Akkordlohn handelt es sich um die zur Akkordarbeit zugehörige Entlohnung. Er steht im Gegensatz zur zeitbezogenen Vergütung. Es wird zwischen dem Zeitakkord und dem Geldakkord unterschieden. Weiter unten gehen wir darauf genauer ein.

Der Akkordlohn wird oft mit Schichtarbeit in der Produktion und der Montage kombiniert. Besonders verbreitet ist er in den Branchen Automotive, Bau und Verpackung. Dort sind manuelle, gleichartige Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter durch ihr Arbeitstempo Einfluss auf den Output haben, noch weit verbreitet. Da aber auch hier immer mehr Maschinen zum Einsatz kommen, nimmt die Bedeutung des klassischen Akkordlohns ab.

Achtung: Verbote

Da Akkordarbeit dazu anspornt, mehr Output zu generieren, können sich Mitarbeiter unter Druck gesetzt fühlen. Akkordarbeit und damit Akkordlohn sind deshalb nicht für alle Berufe erlaubt: Medizin- und Pflegeberufe sowie Mitarbeiter in Polizei und Feuerwehr zum Beispiel können nicht nach Akkordlohn bezahlt werden. Auch Schwangere (§ 12 (5) Nr. 1 + 3 MuSchG), Jugendliche (§ 23 (1) Nr 1 JArbSchG) und  Fahrpersonal (§ 3 FPersG) werden ausgeschlossen, um eine Überbeanspruchung zu verhindern.

Eine Ausnahme bilden nach §23 JArbSchG Jugendliche, die bereits eine Ausbildung in diesem Bereich abgeschlossen haben, oder wenn die Mehrarbeit zur Erreichung ihres Ausbildungsziels nötig ist.

Natürlich haben Mitarbeiter auch dort, wo Maschinen im Einsatz sind, einen Einfluss auf die Outputmenge. Durch die optimierte Einstellung von Maschinen, die Minimierung von Leerlaufzeiten oder eine Mehrmaschinenbedienung zum Beispiel. Unternehmen können entscheiden, ob das noch unter Akkordarbeit fällt und der Akkordlohn bezahlt wird, oder ob sich der Prämienlohn besser eignet.

Prämienlohn

Suchen Sie nach einer Alternative für Akkordlohn, die Mitarbeiter trotzdem zu Mehrleistung anregt? Informieren Sie sich über den Prämienlohn.

Welche Arten von Akkordlohn gibt es?

Beim Akkordlohn wird zwischen dem Einzelakkord und dem Gruppenakkord unterschieden. Beim Einzelakkord geht es um die Leistung einzelner Mitarbeiter, während beim Gruppenakkord eine kollektive Gruppenleistung erreicht werden muss. Ist letzteres der Fall, sollten die einzelnen Leistungen der Gruppenmitglieder ungefähr gleich schwer sein und die Leistungsunterschiede nicht zu groß sein. Diese Methode eignet sich auch, wenn die Einzelleistung nicht messbar oder Leistungsunterschiede nicht erkennbar sind.

Zu entscheiden ist außerdem, was sich besser eignet – der Zeitakkord oder der Geldakkord.

 

Zeitakkord / Stückzeitakkord

Der Zeitakkord oder auch Stückzeitakkord ist die jüngere Version des Akkordlohn und wird öfter angewendet. Der Lohn berechnet sich hierbei aus der Arbeitszeit und der produzierten Stückzahl. Das Unternehmen definiert dazu eine Leistung, die pro Stunde oder Schicht erreicht werden soll, sowie einen entsprechenden Lohn, den Akkordrichtsatz. Stellen Mitarbeiter mehr fertig, gibt es mehr Lohn. Bleiben sie unter dem geforderten Soll, wird weniger bezahlt. Die genaue Berechnung erläutern wir unten.

Achtung: Der effektive Lohn darf auch hier den Mindestlohn nach Gesetz oder Tarif nicht unterschreiten.

 

Geldakkord / Stückgeldakkord

Der Geldakkord oder Stückgeldakkord ist die älteste Form des Akkordlohns. Hier zählt allein die gefertigte Stückzahl, unabhängig von der dazu benötigten Arbeitszeit. Auch hier erläutern wir die Berechnung weiter unten.

Achtung: Da die Arbeitszeit hier nicht zählt, gibt es auch keinen Grundlohn, der zum Beispiel pro Stunde gezahlt wird. Mitarbeiter werden nur nach der gefertigten Stückzahl entlohnt. Eine Ausnahme sind Situationen, in denen nichts produziert werden konnte, weil zum Beispiel das Material fehlt.

Wenn nicht gearbeitet werden kann

Würde in einer Stunde nichts produziert, weil zum Beispiel der Materialnachschub fehlt, bekämen die Arbeitnehmer bei beiden Akkordlohnarten theoretisch keine Entlohnung. Praktisch greift hier aber das Gesetz, sodass Mitarbeiter den Grundlohn erhalten. Dieser darf nicht niedriger sein, als im Tarifvertrag vorgeschrieben und muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen.

Wie wird der Akkordlohn berechnet?

Akkordlohn bei Stückzeitakkord

Im Folgenden zeigen wir die Berechnung des Akkordlohns beim Stückgeldakkord auf. Benötigt wird dazu der Stückgeldsatz, der sich aus Stundenlohn, Akkordzuschlag und Normalleistung errechnet.

Benötigte Basiswerte:

  • Normalleistung = Leistung, die durchschnittlich, dauerhaft erbracht werden kann – pro Stunde/Schicht
  • Normalzeit = Vorgabezeit oder Stückzeit pro produziertem Stück bei Normalleistung
  • Akkordzuschlag = Zuschlag, um den sich der Akkordlohn vom Mindestlohn unterscheidet; i.d.R. 15-25 % des Grundlohns; Grundlohn entspricht i.d.R. dem Zeitlohn bei Normalleistung; meist tariflich festgelegt

 

 1. Normalzeit berechnen
Angenommen, ein Mitarbeiter fertigt durchschnittlich 30 Stück pro Stunde. Das ist dann die Normalleistung. Aus dieser lässt sich die Normalzeit berechnen:

60 Minuten / 30 Stück = 2 Minuten Normalzeit pro Stück

 

 2. Akkordrichtsatz berechnen
Um den Akkordrichtsatz zu berechnen, werden der Grundlohn und der Akkordzuschlag benötigt. Erhalten Mitarbeiter bei Normalleistung einen Grundlohn von 12 Euro und beträgt der Akkordzuschlag 12 % sieht die Berechnung so aus:

Grundlohn x Akkordzuschlag = Akkordrichtsatz
12 Euro x 1,20 = 14,40 Euro Akkordrichtsatz

 

 3. Minutenfaktor berechnen
Mittels Akkordrichtsatz lässt sich nun der Minutenfaktor berechnen:

Akkordrichtsatz / 60 = Minutenfaktor
14,40 Euro / 60 = 0,24 Euro Minutenfaktor

 

4. Akkordlohn berechnen
Durch den Akkordrichtsatz und den Minutenfaktor lässt sich anschließend der Akkordlohn berechnen.

Menge x Normalzeit x Minutenfaktor = Akkordlohn

Beispiel: Akkordlohn bei Normalleistung
30 Stück x 2 Minuten x 0,24 = 14,40 Euro

Beispiel: Akkordlohn bei Mehrleistung
50 Stück x 2 Minuten x 0,24 Euro = 24 Euro

Beispiel: Akkordlohn bei Minderleistung
20 Stück x 2 Minuten x 0,24 Euro = 9,60 Euro

Der Mitarbeiter würde eigentlich nur 9,60 Euro bekommen. Es greift aber der Mindestlohn, sodass er 12 Euro bekommt.

Akkordlohn bei Stückgeldakkord

Im Folgenden zeigen wir die Berechnung des Akkordlohns beim Stückgeldakkord auf. Benötigt wird dazu der Stückgeldsatz, der sich aus Stundenlohn, Akkordzuschlag und Normalleistung errechnet.

Benötigte Basiswerte:

  • Normalleistung = Leistung, die durchschnittlich, dauerhaft erbracht werden kann – pro Stunde
  • Akkordzuschlag = Zuschlag, um den sich der Akkordlohn vom Mindestlohn unterscheidet; i.d.R. 15-25 % des Stundenlohns
  • Stundenlohn = mind. gesetzlicher / tariflicher Mindestlohn


1. Stückgeldsatz berechnen
Stundenlohn x Akkordzuschlag / Normalleistung = Stückgeldsatz

14,40 Euro x 20 Prozent / 30 Stück = 0,48 Euro


2. Akkordlohn bei Geldakkord berechnen
Akkordlohn bei Geldakkord = Produzierte Menge x Stückgeldsatz

30 Stück x 0,48 Euro = 14,40 Euro

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Welche Vor- und Nachteile gibt es beim Akkordlohn?

Akkordlohn kann zwar ein Leistungsanreiz für Arbeitnehmer sein, bringt aber auch einige Nachteile mit sich. Hier geben wir einen Überblick über die Vor- und Nachteile dieser Entlohnungsform.

Vorteile

Leistungsanreiz für Arbeitnehmer
Leichter kalkulierbare Produktionskosten

Nachteile

Aufwändige Einführung
Lohnt sich nur für größere Betriebe
Überbeanspruchung von Mitarbeitern, ggf. vermehrte Ausfälle
Bezahlung mit Durchschnittslohn bei Krankmeldung ggf. attraktiver als Arbeit
Lohnschwankungen
Senkt den Teamgeist, vor allem bei Gruppenakkord
Höhere Fluktuation durch Lohnschwankungen
Leistungsfähigkeit entwickelt sich nicht weiter
Qualitätseinbußen durch hektisches Arbeiten → steigende Kosten für Qualitätsmanagement

Lexikon: Akkordarbeit

Akkordlohn setzt Akkordarbeit voraus. Welche Vor- und Nachteile bringt diese mit sich?

Gesetzliche Voraussetzungen für die Einführung von Akkordlohn

Wir möchten hier besonders auf die gesetzlichen Voraussetzungen eingehen, die mit der Bezahlung von Akkordlohn für Akkordarbeit einhergehen. Wird Akkordlohn im Unternehmen bezahlt, muss das potenziellen Bewerbern bereits im Vorstellungsgespräch mitgeteilt werden.

Vereinbarungen zum Akkordlohn sind anschließend schriftlich festzuhalten, zum Beispiel in einem Akkordarbeitsvertrag, der nach §§ 611 ff. BGB ein Dienstvertrag ist. Ebenfalls mit einzubeziehen sind Tarifverträge und andere Betriebsvereinbarungen, wenn vorhanden.

Stellen Sie sicher, dass die zugrundeliegende Normalleistung nach Richtlinien des Verbandes für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung (REFA) ermittelt wird. Möchten Sie Änderungen am Akkordlohn vornehmen, beachten Sie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 (1) Nr 11 BetrVG.

Im Bereich der Akkordarbeit gilt zudem: sind Akkordarbeiter über eine Zeitarbeitsfirma mehr als 9 Monate in ununterbrochener Einsatzdauer im Betrieb beschäftigt, erhalten Sie den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, siehe § 8 AÜG (1) + (4).

Generell gab es in den letzten Jahren viele Verfahren zum Akkordlohn im Kollektiv- und Einzelarbeitsrecht, nicht nur, aber auch, was die Entlohnung betrifft. Klären Sie deshalb die genauen Rahmenbedingungen für den Akkordlohn in Ihrem Unternehmen mit Ihrem Rechtsbeistand.

Voraussetzung für eine gesetzeskonforme Entlohnung ist beim Zeitakkord zudem die minutengenaue, lückenlose Erfassung der Arbeitszeit. Dazu eignet sich eine Zeiterfassungssoftware wie die AVERO® Zeiterfassung von digital ZEIT. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne, wenn Sie mehr dazu erfahren möchten.

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