Ratgeber Themen Pausenregelungen Gesetzliche Pausenregelung des Arbeitszeitgesetzes

Gesetzliche Pausenregelung

des Arbeitszeitgesetzes

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Lesezeit: 19 Minuten
Kaffeetasse für die Pause
Kaffeetasse für die Pause

Jeder weiß, dass nach einer langen, aktiven und konzentrierten Arbeit eine Pause irgendwann bitter nötig wird. Nach einiger Zeit lässt die Energie nach und die Konzentrationskurve geht steil nach unten. Umso wichtiger ist es, seinem Kopf und Körper eine Pause zu gönnen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt für Arbeitgeber eine gesetzliche Pausenregelung vor. Durch bestimmte Mindestpausenzeiten sollen Arbeitnehmer davor bewahrt werden, auf Dauer der eigenen Leistungsfähigkeit zu schaden. Welche Regeln zu den Pausenzeiten vorgeschrieben sind, ob es Ausnahmen gibt und worin der Unterschied zwischen einer Ruhezeit und einer Ruhepause besteht, erfahren Sie neben vielen weiteren Informationen in diesem Ratgeber.

Die Pausenvorgaben im Überblick

Es darf kein Arbeitnehmer länger als maximal 6 Stunden am Stück ohne Pause durcharbeiten
Nach einer Arbeitszeit von sechs Arbeitsstunden ist eine Pause von 30 Minuten fällig
Bei einem 9-stündigen Arbeitstag ist eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten einzuhalten
Pausen können alternativ auch in Blöcken ab 15 Minuten genommen werden.
Bis zum folgenden Arbeitstag ist eine Ruhezeit von 11 Stunden Pflicht
Achtung: Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit

Pausenregelung laut Arbeitszeitgesetz – der Stand der Dinge

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt in Deutschland die Regelungen für gesetzliche Pausenzeiten von Arbeitnehmern vor. Unter § 4 – Ruhepausen – des ArbZG finden Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die genaue Definition der Pausenvorgaben. So ist ab der 6. Arbeitsstunde eine Mindestpause von 30 Minuten festgelegt. Nach weiteren 3 Arbeitsstunden – also insgesamt einem 9-stündigen Arbeitstag – sind weitere 15 Minuten Pause des Beschäftigten Pflicht. Eine reine Arbeitsunterbrechung gilt nicht automatisch als Pause.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt lediglich eine gesetzliche Mindestpause vor. Arbeitgeber können diese zulässige Mindestvorgabe jedoch auch individuell verlängern. Sie dürfen somit die Vorgaben überschreiten, allerdings ist es nicht zulässig, die Pflichtpausen zu verkürzen. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer schon bei Arbeitsantritt wissen, wie die ihnen zustehenden Pausen im Unternehmen geregelt sind.

§4 – Ruhepausen (ArbZG)

„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

Alle Arbeitsunterbrechungen dienen der mentalen und physischen Erholung des Mitarbeiters und sind unbedingt einzuhalten. Es ist möglich, die Pausen auf mehrere Blöcke aufzuteilen und so zum Beispiel drei Mal eine mindestens 15-minütige Pause zu machen. Dennoch darf der Arbeitnehmer die 6-Stunden-Marke bis zu seiner ersten Tagespause nicht überschreiten. Wichtig für alle Raucher: Eine Raucherpause zählt nicht zur gesetzlichen Mindestpausenregelung. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, Pausenzeiten einzusparen, um zum Beispiel früher nach Hause zu gehen.

Pausen sind gemäß ArbZG vorgeschrieben. Doch WIE und WO entscheidet der Arbeitnehmer

Wie Angestellte ihre Arbeitspausen verbringen, entscheiden sie selbst. Per Gesetz ist nur der zeitliche Rahmen für die Pausen definiert. Das bedeutet, dass ihnen der Arbeitgeber nicht vorschreiben darf, wie sie diesen freien Zeitraum gestalten oder wo sie ihn verbringen. Ob also in der Firmenküche zu Mittag gegessen wird, ein Spaziergang an der frischen Luft ansteht oder Einkäufe getätigt werden, kann jeder Arbeitnehmer ganz individuell für sich entscheiden.

Achtung: Es steht Arbeitnehmern frei, dass Betriebsgelände zu verlassen. Sollte ihnen jedoch unterwegs in der Pause ein Unfall passieren, stehen sie in diesem Fall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ruhepause oder Ruhezeit – der Unterschied

Häufiger fallen im Zusammenhang der Mindestpausenregelung die Begriffe Ruhezeit und Ruhepause. Der eine oder andere fragt sich sicherlich, worin nun der Unterschied zwischen diesen beiden Bezeichnungen besteht. Die Erklärung ist einfach: Ruhezeit nennt der Gesetzgeber die Zeitspanne, die zwischen Ende des einen und Beginn des folgenden Arbeitstages liegt.

Diese Phase musst laut § 5 – Ruhezeit – des ArbZG mindestens 11 Stunden betragen und dient dem Arbeitnehmer als Erholungszeitraum. Im Vergleich zur Ruhezeit wird als Ruhepause die Unterbrechung der Arbeit am Arbeitsplatz bezeichnet. Hier der genaue Wortlaut:

§5 (1) – Ruhezeit (ArbZG)

„Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“

Doch was genau zählt zur Arbeitszeit und was ist eine konkrete Pause?

Die Vorgaben des Gesetzgebers gelten für die Zeiten, in der die Beschäftigten nicht arbeiten. Aus diesem Grund werden die Pausenzeiten nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet und daher auch nicht vom Arbeitgeber vergütet. Manche Unternehmen schließen die Ruhepausen ihrer Mitarbeiter dennoch in die Vergütung mit ein – dazu verpflichtet sind sie jedoch nicht.

Während alle Fahrten zur Arbeitsstelle und der Weg nach Hause nicht zur Arbeitszeit gehören, werden der Gang zur Toilette oder der Weg zum Getränkeautomaten hinzugezählt. Auch gegen ein kurzes Innehalten von der Arbeit am Bildschirm oder eine flüchtige Unterhaltung mit dem Kollegen von gegenüber bestehen meist keine Einwände. Schließlich soll jeder Arbeitnehmer sich an seinem Arbeitsplatz wohlfühlen.

Unfreiwillige Pausen von der Tätigkeit, die aufgrund von betrieblichen oder technischen Problemen des Unternehmens entstehen, zählen selbstverständlich zur Arbeitszeit und werden den Arbeitnehmern nicht von ihrer eigentlichen Pausenzeit abgezogen.

Rufbereitschaft ist nicht dem Bereitschaftsdienst gleichzusetzen. Bei der Rufbereitschaft bin ich zu Hause erreichbar und kann bei Bedarf zum Einsatz gerufen werden. Erst, wenn ein konkreter Bedarf besteht und der Arbeitnehmer „gerufen“ wurde, zählt es als Arbeitszeit. Der Bereitschaftsdienst dagegen gehört zur offiziellen Arbeitszeit. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass bei Angestellten im Bereitschaftsdienst auch die 11-stündige Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen eingehalten wird.

Welche Ausnahmen der Regelung zu Pausenzeiten gibt es?

Auch Ausnahmen der Regel sind im Arbeitszeitgesetz für gesetzliche Pausenvorgaben festgelegt.

So heißt es in § 7 ArbZG – Abweichende Regelungen, dass Bestimmungen aus Tarifvertrag oder Dienst- und Betriebsvereinbarungen ein Abweichen von vorgegebenen Regeln zulassen können. Bei bestimmten Berufszweigen (u.a. in Krankenhäusern, beim Rettungsdienst oder in Alten- und Pflegeheimen) kann es vorkommen, dass die 11 Stunden Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen unterschritten werden. Solche Ausnahmen sind gestattet. Das Gesetz sieht für diese Fälle allerdings vor, dass für die Betroffenen ein angemessener Ausgleich z.B. häufigere Arbeitsunterbrechungen während des Tages eingeplant wird.

Darüber hinaus gibt es einige Personen, die komplett von der gesetzlichen Pausenregelung ausgenommen sind, wie leitende Angestellte oder Chefärzte. Mindestpausen, Höchstarbeitszeit sowie die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen entsprechend Arbeitszeitgesetz gelten für diese Personen nicht. Sie dürfen höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten, ausnahmsweise bis zu 60 Stunden.

Abweichende Bestimmungen für Minderjährige

Ausnahmen der Pausenregelungen sind in § 18 ArbZG – Nichtanwendung des Gesetzes geregelt. So gibt es zum Beispiel für Minderjährige spezielle Regelungen: Die Höchstarbeitszeit liegt für sie bei 8 Arbeitsstunden und bereits nach 4,5 Stunden müssen sie eine Pause von 30 Minuten nehmen, so § 11 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden stehen Minderjährigen mindestens 60 Minuten Pause zu.

Es besteht aber auch für Minderjährige die Möglichkeit, die Mindestpausenzeit auf kürzere Zeitspannen (á 15 Minuten) aufzuteilen. Weniger als 15 Minuten sind jedoch nicht gültig. Die erste Pause sollte frühestens nach der ersten Arbeitsstunde sowie die letzte Pause spätestens eine Stunde vor Arbeitsschluss genommen werden.

5 Punkte, die sich Arbeitgeber merken sollten

Aufzählung 1

Erholungspausen sind gesetzlich geregelt. Daher ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Angestellten die vorgeschriebenen Mindestpausen zu gewähren.

Aufzählung 2

Die Mindestvorgabe lautet: Nach einer Arbeitszeit ab sechs bis zu neun Stunden ist eine 30minütige Pause fällig. Bei einer Tätigkeit von mehr als neun Stunden sind 45 Minuten Pause gefordert. Achtung: Die Höchstarbeitszeit darf die 10-Stunden-Marke nicht überschreiten.

Aufzählung 3

Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit der Beschäftigten und müssen aus diesem Grund nicht bezahlt werden. Die Ruhepausen dienen der Regeneration der Mitarbeiter. Sie gehören somit nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung.

Aufzählung 4

Toilettengänge oder z.B. das Kochen eines Kaffees werden nicht zur Arbeitspause hinzugerechnet. Raucherpausen dagegen müssen nachgearbeitet werden. Generell gilt: Sollten Mitarbeiter diese Kulanz auf Dauer ausnutzen bzw. übertreiben, kann dies langfristig natürlich Folgen für den Angestellten haben.

Aufzählung 5

Arbeitgeber dürfen laut dem Weisungsrecht § 106 Gewerbeordnung dafür sorgen, dass die Prozesse des Betriebes z.B. nicht unter einer gleichzeitigen Mittagspause mehrerer Mitarbeiter leiden. Wenn der Arbeitgeber jedoch verlangt, dass das Telefon der Firmenzentrale durchgehend besetzt sein muss, sind die dort Beschäftigten dazu angehalten, sich mit der Pause abzuwechseln.

Obwohl es gesetzlich vorgeschriebene Regelungen für Mindestpausen gibt, kommt es auf diesem Gebiet leider trotzdem zu Differenzen zwischen Chef und Angestellten. Nicht jeder Arbeitgeber sieht das Einhalten der Pausenvorgaben so genau, wie es wünschenswert wäre. Doch darf er diese seinen Mitarbeitern schlichtweg nicht verweigern. Er hat stattdessen die Pflicht, darauf zu achten, dass die Pausen angemessen sind und zum Wohl seiner Mitarbeiter eingehalten werden.

Sollten diesbezüglich auf Dauer Probleme auftreten, ist es Ihr gutes Recht, als Arbeitnehmer Hilfe in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen unterstützen Sie Anwälte, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben.

BEISPIEL

Wabe mit Person namens Peter

Peter Schulze ist Teamleiter eines Unternehmens, das elektronische Komponenten vertreibt. Er trägt die Verantwortung dafür, dass sein Team die Mindestpausen einhält.

Gestrichelte Linie
Gestrichelte Linie
Waben zur Veranschaulichung der gesetzlichen Pausenregelung

Eine seiner Mitarbeiterinnen Sabine macht täglich nach den ersten fünf Arbeitsstunden eine 30 Minuten lange Mittagspause.

Wabe mit Auto und Haus

Anschließend arbeitet sie die restliche Zeit ohne Pause weiter und macht sich nach den absolvierten 8 Zeitstunden auf den Heimweg.

Gestrichelte Linie
Gestrichelte Linie
Wabe mit Stop Zeichen

Nun hat Sabine ein neues Projekt übernommen, dass sie mit Freude und viel Herzblut erfüllt. Seit einigen Tagen beobachtet Peter, dass Sabine regelmäßig sehr spät nach Hause geht und meist 9 oder 10 Stunden am Tag arbeitet. Eine weitere Kurzpause von 15 Minuten – wie es laut Arbeitszeitgesetz Pflicht wäre – nimmt sie am Nachmittag jedoch nicht.

Wabe Mitarbeiter absprechen

Peter nimmt sich vor, mit Sabine zu reden. Sabine fällt aus allen Wolken, da sie in ihrem Arbeitseifer überhaupt nicht darauf geachtet hat, mehr Pausenzeit für sich zu beanspruchen. Die beiden vereinbaren, dass Sabine zukünftig darauf achtet, ihre Mittagspausenzeit auf 45 Minuten zu verlängern. Außerdem weist Peter Sabine darauf hin, dass sie per Gesetz nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten darf. Ihm ist es wichtig, dass seine Teammitglieder sich an diese Regeln halten und nach getaner Arbeit auch genügend Zeit finden, um sich zu erholen. Langfristig macht sich ein gesundes und motiviertes Team auch für den Unternehmenserfolg bezahlt.

Gestrichelte Linie
Gestrichelte Linie
Wabe Mindestpause 15 min

Zu Peters Team gehört außerdem der Softwareentwickler Markus. Markus macht gerne am Vormittag eine kurze Frühstückspause und auch am Mittag ist er einer von der schnellen Sorte. Ihm ist es wichtiger, früh Feierabend zu machen, da seine kleine Familie zu Hause auf ihn wartet. Dennoch möchte er natürlich seiner Arbeit gerecht werden und alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigen. Allerdings achtet Markus nicht darauf, die Mindestpausen einzuhalten. Deshalb sucht Peter auch mit ihm das Gespräch und erklärt Markus, dass er gerne kürzere Pausen nehmen kann. Allerdings müssen auch diese Unterbrechungen mindestens 15 Minuten lang sein.

Wabe Mindestpause

BEISPIEL

Wabe mit Person namens Peter

Peter Schulze ist Teamleiter eines Unternehmens, das elektronische Komponenten vertreibt. Er trägt die Verantwortung dafür, dass sein Team die Mindestpausen einhält.

Waben zur Veranschaulichung der gesetzlichen Pausenregelung

Eine seiner Mitarbeiterinnen Sabine macht täglich nach den ersten fünf Arbeitsstunden eine 30 Minuten lange Mittagspause.

Wabe mit Auto und Haus

Anschließend arbeitet sie die restliche Zeit ohne Pause weiter und macht sich nach den absolvierten 8 Zeitstunden auf den Heimweg.

Wabe mit Stop Zeichen

Nun hat Sabine ein neues Projekt übernommen, dass sie mit Freude und viel Herzblut erfüllt. Seit einigen Tagen beobachtet Peter, dass Sabine regelmäßig sehr spät nach Hause geht und meist 9 oder 10 Stunden am Tag arbeitet. Eine weitere Kurzpause von 15 Minuten – wie es laut Arbeitszeitgesetz Pflicht wäre – nimmt sie am Nachmittag jedoch nicht.

Wabe Mitarbeiter absprechen

Peter nimmt sich vor, mit Sabine zu reden. Sabine fällt aus allen Wolken, da sie in ihrem Arbeitseifer überhaupt nicht darauf geachtet hat, mehr Pausenzeit für sich zu beanspruchen. Die beiden vereinbaren, dass Sabine zukünftig darauf achtet, ihre Mittagspausenzeit auf 45 Minuten zu verlängern. Außerdem weist Peter Sabine darauf hin, dass sie per Gesetz nicht mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten darf. Ihm ist es wichtig, dass seine Teammitglieder sich an diese Regeln halten und nach getaner Arbeit auch genügend Zeit finden, um sich zu erholen. Langfristig macht sich ein gesundes und motiviertes Team auch für den Unternehmenserfolg bezahlt.

Wabe Mindestpause 15 min

Zu Peters Team gehört außerdem der Softwareentwickler Markus. Markus macht gerne am Vormittag eine kurze Frühstückspause und auch am Mittag ist er einer von der schnellen Sorte. Ihm ist es wichtiger, früh Feierabend zu machen, da seine kleine Familie zu Hause auf ihn wartet. Dennoch möchte er natürlich seiner Arbeit gerecht werden und alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigen. Allerdings achtet Markus nicht darauf, die Mindestpausen einzuhalten. Deshalb sucht Peter auch mit ihm das Gespräch und erklärt Markus, dass er gerne kürzere Pausen nehmen kann. Allerdings müssen auch diese Unterbrechungen mindestens 15 Minuten lang sein.

Wabe Mindestpause

Wie kann die gesetzliche Pausenregelung über eine professionelle Zeiterfassungssoftware gehandhabt werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die gesetzlichen Pausenvorgaben im Unternehmen über ein Online-Zeiterfassungssystem automatisch zu erfüllen:

Der uhrzeitabhängige Pausenabzug

In vielen Fertigungsunternehmen – insbesondere im Schichtbetrieb – arbeiten die Beschäftigten oft mit uhrzeitabhängigen Pausen. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter zu festen, zuvor geplanten Zeiten ihre Mindestpausen abhalten. Natürlich können auch diese fixen Pausenzeiten individuell vom jeweiligen Arbeitgeber verlängert werden.

Diese uhrzeitabhängigen Pausen sind gerade bei Produktionsstraßen oder bei Gruppenarbeitsplätzen die beste und oft einzige Möglichkeit, den Produktionsprozess optimal zu gestalten. Das komplette Team unterbricht und startet gleichzeitig die Arbeit. Während der ersten Schicht am Tag findet z.B. eine fixe Pause von 9:00 – 9:15 Uhr statt; die 30minütige Mittagspause kann schließlich im festgelegten Pausenrahmen zwischen 12:00 – 13:00 Uhr erfolgen. Die Pausen werden vom Zeiterfassungssystem des Unternehmens automatisch abgezogen.

Beispiel 1 – ohne stetige Mindestpausenberechnung

Es wird beim Erreichen der 6. Arbeitsstunde die komplette Pausenzeit von 30 Minuten abgezogen

Grafik Pausenabzug

Eine Besonderheit: Teilweise bieten Unternehmen den Mitarbeitern auch einen zeitlich flexiblen Pausenrahmen an, in dem die Pause genommen werden kann. Dies gibt den Mitarbeitern einerseits einen gewissen Spielraum und Flexibilität. Außerdem ermöglichen gemeinsame Pausen die Gelegenheit zum Austausch untereinander, was das Arbeitsklima wie auch die kollegialen Beziehungen im Team fördert. Andererseits ist diese Vorgehensweise vor allem für große Unternehmen geeignet, um so zum Beispiel zu verhindern, dass alle Mitarbeiter zur gleichen Zeit in die Kantine strömen. Schließlich soll niemand seine verdiente Mittagspause in der Warteschlange auf dem Weg zum Mittagessen verbringen.

Manche Berufsgruppen oder auch Teilzeitkräfte, die flexibel eingesetzt werden (z.B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel), passen nicht in ein uhrzeitabhängiges Pausenmodell. Für flexible Zeitmodelle bietet sich daher der Pausenabzug in Abhängigkeit von der Arbeitszeit an.

Pausenabzug in Abhängigkeit zur Arbeitszeit

Viele Betriebe bieten ihren Angestellten flexible Arbeitszeiten an. Der Mitarbeiter ist demnach an keine feste Arbeitszeit gebunden, was natürlich die Einplanung fixer Pausenzeiten ausschließt. Niemand möchte, dass ihm automatisch um 9:00 Uhr eine Pause abgezogen wird, wenn er z.B. erst kurz vor 9 Uhr zur Arbeit gekommen ist.

Die Pausenregelung wird in Unternehmen oft sehr unterschiedlich gehandhabt. Aus diesem Grund bieten Softwarehersteller weitere optionale Einstellungen für die Zeiterfassung an, wie eine Mindestpausenberechnung. Diese kann individuell nach den Anforderungen des Kunden eingestellt werden.

Die integrierte Mindestpausenberechnung des Systems berücksichtigt so alle Pausenbuchungen, die über ein Zeiterfassungsterminal mit der Mindestpausenzeit von 15 Minuten erfasst werden. Hat ein Mitarbeiter hingegen nur mehrere kleine Raucherpausen am Terminal gebucht, bezieht das System diese Unterbrechungen bei der Mindestpausenverrechnung nicht mit ein. Auch Arbeitszeitunterbrechungen, die Berücksichtigung der maximalen Arbeitszeit oder eine Berechnung von Schichtzuschlägen ermöglichen solche Softwarelösungen zuverlässig und automatisch.

Beispiel 2inkl. stetiger Mindestpausenrechnung

Grafik Pausenabzug

Hinweis: Für eine rechtskonforme Arbeitszeiterfassung und die damit verbundene Einhaltung der Mindestpausenregelung bieten elektronische Zeiterfassungssysteme heute eine Vielzahl an Möglichkeiten, um Pausenzeiten entsprechend dem Arbeitszeitgesetz einfach und zuverlässig zu berechnen und zu dokumentieren.

Kennen Sie bereits das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Erfassung von Arbeitszeiten?

Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber „EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung“.
Bild Ratgeber

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26 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Wie sieht es aus wenn die arbeitszeit 6h beträgt und der chef eine pause (unbezahlt) von 30 min verlangt? Bis 6 h ist gesetzlich ja keine pause vorgesehen.

    Antworten
    • Manuela Jahl
      24. Juni 2022 15:41

      Gesetzlich ist bei einer Arbeitszeit von maximal 6 Stunden keine Pause vorgeschrieben. Bei den gesetzlichen Pausenregelungen handelt es sich allerdings um Mindestvorgaben, die von den Unternehmen nicht unterschritten, aber jederzeit überschritten werden dürfen. Das heißt, Arbeitgeber dürfen längere Pausen oder Pausen nach weniger geleisteter Arbeitszeit (unter 6 Stunden) gewähren bzw. anordnen. Das kann zum Beispiel mit einer höheren Belastung an einem Arbeitsplatz begründet werden, wodurch die Konzentration schon nach kürzerer Arbeitszeit sinken kann und eventuell das Risiko von Arbeitsunfällen steigt.
      Dass Pausenzeiten unbezahlt sind, ist allerdings gesetzlich geregelt.

      Antworten
  • Hallo,
    Wir haben bei uns verschiedene Schichten. Der Arbeitgeber schreibt uns immer die Pausen vor.
    Beispiel:
    Beginn der Schicht 12:00 Uhr nach 3:15 Stunden 15 Minuten Pause. Nach weiteren 3:45 Stunden die nächste 15 Minuten Pause.
    Ist dies, bei einer Gesamtschichtlänge von 8:45 Stunden, zulässig?

    Antworten
    • Manuela Jahl
      4. Juli 2022 11:58

      Laut der gesetzlichen Mindestpausenregelung ist dies zulässig. Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden müssen 30 Minuten Pause genommen werden. Diese dürfen in Teilpausen von mindestens 15 Minuten gewährt werden. Wenn die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden überschreitet, müssen 45 Minuten Pause vom Arbeitgeber gewährt und auch vom Arbeitnehmer genommen werden.

      Antworten
  • Iliyana Velikova
    1. August 2022 02:12

    Hallo!
    Ich bin in Gastronomie tätig. Meine Arbeitgeber braucht mich nur wenn der Laden voll ist und kommt oft vor dass ich von 12:00Uhr bis 14:00Uhr (14:30 oder 15:00) arbeite und bis 18:00 Uhr in Pause geschickt wurde. Von 18:00 Uhr arbeite ich bis spätestens 22:00Uhr. Insgesamt erreiche ich maximal 7 Std am Tag. Das heißt mehr Fahrkosten für mich (ich muss 2 mal zum Arbeit fahren) und weniger Lohn, weil ich keine 8 Std gearbeitet habe (im besten Fall – Minus 1 Arbeitsstunde am schlimmsten- Minus 3 Arbeitsstunden )
    Ich kriege kein Fahrgeld oder Zuschlag wenn ich 2 Mal am Tag arbeiten muss.
    Ist es gesetzlich irgendwie geregelt? Ich habe über die Pausen gelesen,aber wie lang sollte die maximale Dauer sein? Ich kann auch nichts planen für diese Stunden wenn ich in Pause sein sollte,weil es wird entscheidet erst an dem Tag. So fühle ich mich nicht produktiv genug (mir fehlt Geld Monatsende),aber andererseits kann ich keine Minijob anfangen, weil ich nicht weiß ob ich Pause bekomme und wie lang…

    Antworten
    • Manuela Jahl
      5. August 2022 14:52

      In unserem Artikel informieren wir lediglich allgemein über die gesetzlichen Regelungen zu Mindestpausen im Arbeitsgesetz. Wir können Ihnen auch leider keine Beratung zu Ihrem speziellen Fall liefern. Sie sollten darüber mit Ihrem Arbeitgeber offen sprechen und vielleicht so gemeinsam eine Lösung finden, die für beide Seiten funktioniert.

      Antworten
  • Waltraud Eßer
    29. August 2022 15:16

    Hallo, ich arbeite täglich 6 h. Bisher wurden bei einer Arbeitszeit bis 6.5 h die überzähligen Minuten als Pause abgezogen. Alles gut. Angeblich hat die BG das reklamiert und seitdem werden mir z.B. bei 6h1min 30 Minuten für eine Pause abgezogen, die ich nicht gemacht habe. Angerechnete Arbeitszeit 5h31min!
    Theoretisch müsste ich also, wenn ich 1 Minute länger gearbeitet habe, noch 29 Minuten Pause im Betrieb machen, bevor ich mich abmelden und nach Hause fahren kann.
    Ist das rechtens und Arbeitnehmerfreundlich? Ich finde: NEIN. Gibt es Beispiele, bei denen sich der Arbeitgeber mit der BG auf eine Pause von bis zu 30 Minuten geeinigt hat?

    Antworten
    • Manuela Jahl
      31. August 2022 11:21

      Wie Sie vielleicht in unserem Artikel gelesen haben, ist laut Arbeitsgesetz nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Mindestpause von 30 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund wird bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden am Stück eine Pause von 30 Minuten abgezogen, egal wie lang die danach folgende Arbeitszeit noch ist.
      Um herauszufinden, ob es diesbezüglich schon andere Einigungen gab, können Sie auch direkt mit der BG Kontakt aufnehmen. Hierzu können wir Ihnen leider keine Informationen liefern, da wir nur allgemein über die gesetzliche Regelung zu den Pausen im Arbeitsgesetz informieren.

      Antworten
  • Ich hätte auch eine Frage. Ich arbeite Teilzeit 6 Stunden am Tag – ohne Pause. Sobald ich einmal nicht pünktlich aufhören kann und nur 5 min. länger bleibe, werden mir 30 Min. Pause abgezogen. Ist dies rechtens? Oder genügt es wenn der Arbeitgeber mir alles abzieht was über die 6h hinaus geht. In diesem Fall also die 5 Minuten?
    Vielen Dank schon einmal

    Antworten
    • Manuela Jahl
      2. Januar 2023 09:38

      Die gesetzliche Mindestpausenregelung sieht vor, dass nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten genommen und somit auch abgezogen werden muss. Der Abzug der 30 Minuten ist also gesetzlich richtig.

      Antworten
      • Thomas Schuster
        20. Juli 2023 11:23

        Grüße Frau Jahl,
        sie schreiben „Der Abzug der 30 Minuten ist also gesetzlich richtig“. in AZG heisst es doch „vorher feststehende Pausen“ wie also kann bei einem Arbeitstag von 6h eine Pause festgelegt werden für einen Arbeitstag mir mehr als 6h ? Wie soll der AN denn wissen das er Pause machen muss wenn er erst beim Ausstempeln bemerkt das er über 6h gekommen ist ?
        Wo ist zudem die Relation wegen 5min mehr Arbeit dann 35min später heim zu kommen selbst wenn man die Pause machen würde ?
        Ich bezweifle stark das die Regelung wie von ihnen geschrieben „gesetzlich richtig“ ist.

        Antworten
        • Manuela Jahl
          20. Juli 2023 11:33

          Sehr geehrter Herr Schuster,
          ich habe die Arbeitszeitgesetze nicht gemacht, aber es ist in Deutschland so, dass kein Arbeitnehmer länger als 6 Stunden am Stück ohne Ruhepause beschäftigt werden darf.
          https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
          Arbeitnehmer sollten hier möglichst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Aber die gesetzliche Regelung sieht einen Pausenabzug von 30 Minuten nach 6 Arbeitsstunden am Stück vor.

          Antworten
  • Ich arbeite als Bäckereifachverkäuferin ich im Schichtdienst, ich muss im Spätdienst bei Arbeitsbeginn nach einer Stunde meine Pause nehmen und muss dann 7 stunde ohne Pause arbeiten(alleine) auch für die Toilette ist auch keine Zeit weil ich ja den Laden nicht abschließen darf, ist da rechtens?

    Antworten
    • Manuela Jahl
      16. Januar 2023 12:51

      Leider können wir dazu rechtlich keine Beratung bieten, ob das alles so passt. Sie sollten aber auf jeden Fall das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, um diese Angelegenheit zu klären. Wir wünschen Ihnen alles Gute!

      Antworten
  • Ich muss 4Tage die Woche 5Stunden arbeiten also 20 Wochenstunden (so mein Arbeitsvertrag 50%) .Muss ich trotzdem eine Pause machen? Ich rutsche dadurch jeden Tag dadurch immer mehr ins Minus. Mein Arbeitgeber muss doch meine Arbeitszeit Beginn- Ende entsprechend planen? Er plant 12.30-18.00 das wären 5,5Stunden und trotzdem rutsche ich ins Minus weil er 30 min mehr plant.Ich komme ja dadurch nicht mal auf 6Stunden.Er müsste doch 9.30 -17.30 planen

    Antworten
    • Manuela Jahl
      11. August 2023 11:20

      Vom Arbeitszeitgesetz ist eine Mindestpause von 30 Minuten nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden vorgeschrieben. Da Sie 4 Arbeitstage mit jeweils 5 Arbeitsstunden haben, muss keine Pause genommen werden. Überschreitet allerdings die Arbeitszeit an einem Tag 6 Stunden, muss eine Pause von 30 Minuten genommen werden. Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 5 Stunden Arbeitszeit an einem Tag plant und Sie das nicht wollen, sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und über die Probleme sprechen.

      Antworten
  • Karin Rohleder
    17. August 2023 14:03

    Ein freundliches Hallo Frau Jahl,
    ich bin im Büro beschäftigt und seit Anfang des Jahres erfolgt die elektronische Zeiterfassung mit automatischem gesetzlichen Pausenabzug, was für mich auch kein Problem darstellt. Meine Frage, bin ich verpflichtet, mich zur Pause ab- und wieder anzumelden, wenn ich meinen Arbeitsplatz nicht verlasse? Der Abzug erfolgt ja so oder so. Natürlich melde ich mich an und ab, wenn ich die Pause außerhalb meines Arbeitsplatzes nehme. Es ist schon vorgekommen, dass man sich abgemeldet hat und durch Ablenkung entweder Telefon, Besucher etc., Gespräch mit dem Chef, vergessen hat, sich wieder anzumelden. Das geht nicht mir nur so sondern auch meinem Kollegen.
    Vorab Danke für Ihre Antwort. Toll, dass es so eine Plattform gibt!
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Manuela Jahl
      23. August 2023 15:45

      Hallo.
      Wenn es in einem System einen automatischen Pausenabzug gibt, wird in den meisten Fällen auf das manuelle Ab- und Anmelden verzichtet. Allerdings ist das von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich geregelt, hier gibt es keine „Verpflichtung“, wie das gehandhabt werden muss. Hier müsste bei Ihnen eventuell mal darüber gesprochen werden, ob und wann die Mitarbeiter die Pausen manuell an- und abstempeln müssen. Wie gesagt, gibt es hierfür keine gesetzliche Vorgabe.

      Antworten
  • Nina Kirste
    7. Oktober 2023 12:48

    Hallo Frau Jahl,
    ich habe da mal eine Verständnisfrage. Mein Sohn 16 Jahre hat im Sommer die Ausbildung angefangen, ist es richtig, dass er 9 Stunden auf der Arbeit verbringen muss minus seine 1stündige Pause also 8 Stunden reine Arbeitszeit? Er verbringt dann ja mehr Zeit auf der Arbeitsstelle als ein Erwachsener mit 8,5std. minus 30min. Pause.
    Ich hoffe sie verstehen mein Anliegen? Ich finde im Netz immer nur , dass Jugendliche eine andere Regelung haben und das Pausenzeiten nicht zur Arbeitszeit zählen.

    Vielen Dank schon mal im Voraus für ihre Antwort
    Viele Grüße

    Antworten
    • Manuela Jahl
      9. Oktober 2023 12:00

      Hallo Frau Kirste,
      da muss ich Ihnen Recht geben, das haben Sie genau richtig verstanden.

      Die Regelung des Jugendarbeitsschutzgesetzes sagt, dass unter 18-jährigen eine Stunde Pause zusteht, wenn die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden übersteigt.
      siehe auch https://www.ihk.de/freiburg/recht/arbeitsrecht/jugendarbeitsschutzgesetz-1330280 unter Punkt 10

      Leider kann ich Ihnen dazu auch nichts anderes sagen, außer dass diese Regelung vielleicht nicht vollständig durchdacht ist. Das Unternehmen muss aber gleichzeitig die Betreuung der Auszubildenden durch einen vollwertigen Mitarbeiter sicherstellen, damit dieser nicht ohne Betreuung am Arbeitsplatz ist. Es sollte also immer ein Mitarbeiter gleich lange anwesend sein.

      Antworten
  • Hallo.
    Unser Zeiterfassungssystem zieht immer schon irgendwann vor den 6h Arbeitszeit die Pause von 45min ab. (wir haben 39h Woche aber man geht Mo-Do 8:15 und Fr nur 6h laut system) dummerweise wird damit auch am Freitag schon nach 3 oder 4h die 45min. Pause abgezogen, obwohl man eigentlich die nicht bräuchte. Personalabteilung meint, da kann man nichts machen da das im Tarifvertrag/Mantelvertrag so geregelt ist.
    Darf das sein? somit ist man unnötig bzw. unbezahlt länger auf Arbeit.
    VG Olaf

    Antworten
    • Manuela Jahl
      23. Oktober 2023 13:54

      Das es sich bei der gesetzlichen Pausenregelung um eine Mindestpausenregelung handelt, darf diese zwar nicht unterschritten werden, aber Unternehmen dürfen längere und mehr Pausen gewähren, wie es in Ihrem Fall ist. Wenn dies auch so im Tarifvertrag vereinbart ist, hat das schon seine Richtigkeit. Die Pausen sind ja nicht dazu da, Mitarbeiter zu bestrafen, sondern Ihnen eine Ruhepause von der Arbeit zu gönnen. Und wenn ein Unternehmen mehr bzw. längere Pausen als das Gesetz vorsieht, ist das rechtens.

      Antworten
      • Hallo Frau Jahl,

        es ging mir nicht um die Länge sondern, darum ob die Pause schon von der Arbeitszeit abgezogen werden darf, obwohl keine 6h gearbeitet wurden?

        VG

        Antworten
        • Manuela Jahl
          23. Oktober 2023 14:47

          Ja, Pausen dürfen auch schon nach kürzerer Arbeitszeit gewährt und somit abgezogen werden. Wenn dies so im Tarifvertrag bzw. in Betriebsvereinbarungen steht. Es dürfen nur die gesetzlichen Mindestpausen (spätestens nach 6 Stunden 30 Minuten Pause etc.) nicht unterschritten werden. Mehr Pausen, d.h. bereits nach kürzerer Arbeitszeit sind rechtens.

          Antworten
  • Ich habe mal eine Seltendämliche Frage.

    Unter der Annahme, das die Regelung zur gesetzlichen Pausenregelung gilt.

    Angenommen, ich habe einen Arbeitsbeginn und 8:00 und ein Dienstplanmäßiges Arbeitsende um 16:57.

    Es ist vereinbart eine 30 Minuten Pause zwischen 12:00 und 13:00 einzulegen. Soweit alles klar, 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit zwischen 6 und 9 Stunden.
    Es werden also 8:27 vergütet.

    Jetzt kann es durch äußere Einflüsse (Stau, etc.) vorkommen, dass es erst reicht um 17:01 auszustempeln. Dies ist natürlich nicht mit entsprechender Vorlaufzeit zu sagen, wann es nun exakt reicht.

    Der AG zieht nun weitere 15 Minuten Pause von der Arbeitszeit ab und vergütet nur noch 8:16.

    Die Pause zählt ja nicht zur Arbeitszeit?

    Ab wann sind die weiteren 15 Minuten Pause verpflichtend? Ab 17:01 oder erst ab 17:31.

    Ich wäre sehr erfreut, wenn Sie diesen Grenzfall etwas genauer erläutern könnten. Vielen Dank.

    Antworten
    • Manuela Jahl
      11. März 2024 13:30

      Hallo.
      Der angesprochene Sachverhalt lässt sich nicht eindeutig mit richtig oder falsch beantworten. Bei unseren Kunden wird im System in der Regel die gesetzliche Mindestpause eingerichtet, d.h. die erste Mindestpause von 30 Minuten wird nach 6 Arbeitsstunden direkt abgezogen und die Arbeitszeit erst nach 30 Minuten wieder weitergezählt. In diesem Fall würde eine erneute Mindestpause für Ihr Beispiel erst ab 17:30 Uhr greifen. Möglich ist aber auch, dass für die Berechnung der Mindestpause die gesamte Arbeitszeit eines Tages herangezogen wird. Dann wären in Ihrem Fall ab 17 Uhr 9 Arbeitsstunden erreicht und eine Mindestpause von 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben. Da eben Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit zählen, wäre die erste Variante die faire Lösung, weil nach 6 Arbeitsstunden eine Pause von 30 Minuten gesetzlich vorgesehen ist.

      Antworten

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