DDas Urteil des EuGHs zur Zeiterfassung – Wie kam es dazu?
Das Urteil des EuGHs hat direkt nach seiner Bekanntmachung hohe Wellen geschlagen. Der Auslöser für die Entscheidung findet sich in der Klage einer spanischen Gewerkschaft, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank SAE dazu verpflichten wollte, alle geleisteten Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch festzuhalten. Auch wenn die konkrete Umsetzung den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, sollten sich Arbeitgeber frühzeitig mit den daraus resultierenden Anforderungen befassen. Eine strukturierte Zeiterfassung hilft dabei, Arbeitszeiten nachvollziehbar zu dokumentieren und sich rechtzeitig auf gesetzliche Neuregelungen vorzubereiten.
Die wichtigsten Fakten zusammengefasst
Das Urteil des EuGHs zur Zeiterfassung – Wie kam es dazu?
Das Urteil des EuGHs hat direkt nach seiner Bekanntmachung hohe Wellen geschlagen. Der Auslöser für die Entscheidung findet sich in der Klage einer spanischen Gewerkschaft, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank SAE dazu verpflichtet hat, alle geleisteten Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter – die bisher nach Vertrauensarbeitszeit tätig waren – festzuhalten. Daraufhin legte der spanische Gerichtshof die Sache dem EuGH zur Entscheidung vor.
Resultat der Verhandlung
Der EuGH beschloss letztendlich die einheitliche Erfassung von Arbeitszeiten für alle europäischen Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass zukünftig Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die komplette tägliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die EU-Länder sind angehalten, eine rechtliche Regelung in ihrem nationalen Recht zu verankern. Auch in Deutschland war diese Pflicht bisher nicht vorgesehen. Mit Wirksamwerden des neuen Gesetzes sind Unternehmen zukünftig dazu verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung – egal ob Software, Stempeluhr oder manuelles Erfassen – für ihren Betrieb einzurichten. Laut EuGH müsse es sich dabei um die „Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann“ handeln.
Erste Reaktionen aus den Unternehmerreihen. Die erste Reaktion vieler Unternehmer war verhalten. Das Urteil erschien vielen Arbeitgebern völlig verstaubt und nicht zeitgemäß. Wie sinnvoll sind fest vorgegebene Zeiten heutzutage noch? Ist es wichtig, dass Mitarbeiter jeden Morgen pünktlich um 7 Uhr an der Stechuhr stehen? Wieso sollte eine Mittagspause genau von 12 bis 12:30 Uhr gehen? Insbesondere solche Szenarien passen nicht in die moderne Arbeitswelt von heute. Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten werden dagegen großgeschrieben. Diese Aspekte bieten Mitarbeitern eine ganz neue Form von Vertrauen.
Auswirkungen für Unternehmen
Neue Lösungsansätze sind gefragt. Um den Anforderungen aus dem EuGH-Urteil gerecht zu werden, müssen Arbeitszeiten künftig nachvollziehbar und systematisch erfasst werden. Dabei sollte die Dokumentation für Mitarbeitende möglichst einfach sein, während Prozesse auf Arbeitgeberseite effizient und zeitsparend bleiben. Entscheidend ist, dass Unternehmen die Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung klar abbilden können und alle relevanten Zeitdaten rechtssicher erfasst und ausgewertet werden.
Laut EuGH sind alle Unternehmen zur zukünftigen Zeiterfassung verpflichtet – unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Branche. Unabhängig davon, für welche Form der Zeiterfassung sich Arbeitgeber entscheiden, ob manuell oder digital: Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen sowie Überstunden müssen vollständig dokumentiert werden. Ausgenommen sind lediglich Wegezeiten zum Arbeitsplatz und zurück.
Wie Deutschland das EuGH-Urteil konkret umsetzen wird und welche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen sich daraus für deutsche Unternehmen ergeben, ist bislang nicht abschließend geregelt. Fest steht jedoch, dass Unternehmen künftig nachvollziehbare und belastbare Prozesse zur Arbeitszeiterfassung benötigen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit geeigneten Lösungen ist daher sinnvoll, um auf kommende gesetzliche Regelungen vorbereitet zu sein.
Bisherige Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung greift in die für Deutschland gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen ein. Bisher regelte das ArbZG Vorgaben rund um tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten für Arbeitnehmer. Im Folgenden ein Überblick:

Vorteile der Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer
Aktuell nutzt ein großer Teil der deutschen Unternehmen noch kein System zur Zeiterfassung ihres Personals. Ein entscheidender Nachteil auf Arbeitnehmerseite, denn viele geleistete Überstunden verfallen. Sie werden schlichtweg nicht dokumentiert. Die Folge ist Frust auf beiden Seiten. Wieso sollte ich als Arbeitnehmer mehr leisten, wenn meine Überstunden nicht aufgezeichnet werden? Und wie will ich meine Mitarbeiter auf Dauer motivieren, wenn eine Mehrleistung nicht entsprechend honoriert wird?
Aus diesem Grund haben Arbeitnehmer natürlich ein großes Interesse daran, dass die von ihnen geleisteten Arbeitsstunden genau und lückenlos erfasst werden. Auch die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte können durch ein geregeltes Erfassen aller Arbeitszeiten garantiert werden. Dazu zählen u.a. die Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie die Einhaltung von täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. Ziel hierbei ist ganz klar der Gesundheitsschutz der Angestellten. Eine Kontrolle und Überprüfung durch Behörden oder Gerichte kann nur erfolgen, wenn eine lückenlose Aufzeichnung erfolgt.
Weitere Vorteile eines Zeiterfassungssystems für Beschäftigte
Arbeitszeit erfassen – Nutzen für Arbeitgeber
Auch wenn der allgemeine Tenor nach Bekanntwerden des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung vieler Arbeitgeber anfangs verhalten war, eine kontinuierliche Arbeitszeiterfassung des Personals bietet für Unternehmen große Vorteile. Die Aufzeichnung von Arbeitszeiten, Überstunden und Pausen ermöglicht nicht nur die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, sondern liefert Arbeitgebern gleichzeitig wertvolle Informationen rund um Auslastung ihres Personals sowie neue Einblicke in die Abläufe des eigenen Unternehmens. Eine neue Perspektive, die zur Verbesserung vieler Arbeitsprozesse beiträgt.
Digitale Softwarelösungen bieten darüber hinaus zusätzliche Funktionen, wie eine elektronische Urlaubsplanung, Verwalten und Steuern von Personaleinsätzen oder strategisches Planen von saisonalen Arbeitskräften. Auch Erweiterungen wie eine Online-Betriebsdatenerfassung, eine digitalen Projekt- und Auftragszeiterfassung sowie flexible Schichtplanungen sind möglich. Solche neuen Software-Systeme erleichtern den täglichen Arbeitsablauf für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und bieten darüber hinaus die Chance, den Workflow im Unternehmen enorm zu steigern.
Alle digital erfassten Daten können ganz einfach auch über speziell dafür vorgesehene Schnittstellen zu übergeordneten ERP-Systemen wie z. B. SAP übertragen werden.
Gesetzliche Arbeitszeiterfassung – Chancen für Unternehmen
In dem Urteil lassen sich Chancen für beide Seiten finden – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Transparenz in der Zeitwirtschaft bringt Objektivität, schafft Vertrauen und fördert die Gleichberechtigung. Auch wenn die Vorteile für Arbeitnehmer offensichtlich überwiegen, wirken sich zufriedene Mitarbeiter, die sich gerecht behandelt fühlen, letztendlich auch sehr positiv auf das Unternehmen aus. Ein großer Pluspunkt für die Arbeitgeber.
Vertrauensbildende und mitarbeiterfördernde Maßnahmen, zu denen ebenso ein modernes Zeiterfassungssystem zählt, ersparen Unternehmen unangenehme Diskussionen mit ihren Beschäftigten aufgrund einer neutralen und einheitlichen Berechnung der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz. Darüber hinaus liefern alle gesammelten Daten rund um die Arbeitszeiterfassung Arbeitgebern wertvolle Informationen zu Betriebsabläufen sowie Arbeitsprozessen. Unternehmer erkennen so rechtzeitig, in welchen Bereichen des Betriebes Optimierungsbedarf besteht.
Welche zusätzlichen Vorteile ein modernes Zeiterfassungssystem Ihrem Unternehmen bietet und wie auch Sie von der Erfassungspflicht profitieren können, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns!
Welche Möglichkeiten einer modernen und komfortablen Zeiterfassung gibt es?
Ab wann besteht die Pflicht zur Zeiterfassung?
Bis zum heutigen Tag wurde das Urteil vom deutschen Gesetzgeber noch nicht umgesetzt und hinterlässt derzeit viele offene Fragen. So ist noch nicht klar, ab wann das Gesetz in Kraft tritt und in welcher Form die Arbeitszeiterfassung genau ausgestaltet werden muss. Doch wie bei vielen Themen gilt auch hier das Motto: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Nichtsdestotrotz müssen sich Arbeitgeber bereits heute darauf einstellen, dass in nicht allzu ferner Zeit die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter in einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystem zu erfassen sind. Die gute Nachricht: Es gibt bereits hervorragende digitale Zeiterfassungssysteme, die sich komfortabel und leicht bedienen lassen.
Darüber hinaus weist der Europäische Gerichtshof darauf hin, dass die EU-Länder bei der Umsetzung der verlangten Aufgabe zur Arbeitszeiterfassung einen Gestaltungsspielraum haben, um eventuelle Besonderheiten und Eigenarten bestimmter Unternehmen, z. B. deren Größe, zu berücksichtigen.
Schon jetzt die Vorgabe des Arbeitsgerichts einhalten? Ganz einfach möglich – mit der Zeiterfassung AVERO®
Das digitale Arbeitszeiterfassungssystem AVERO® ermöglicht eine leichte und intuitive Dokumentation von Arbeitszeiten. Unternehmen richten vorab die gewünschten Arbeitszeitmodelle ein. Ganz egal wo die Beschäftigten arbeiten, ob aus dem Home-Office, im Betrieb oder von unterwegs – Zeitbuchungen sind von überall online oder mobil per App möglich.
Arbeitnehmer loggen sich ein und buchen quasi per Knopfdruck ihre Arbeitsstunden. Um dem nationalen Arbeitszeitgesetz gerecht zu werden, stellen Arbeitgeber zuvor alle verlangten Pausenvorgaben sowie die maximale Höchstarbeitszeit ein. Das System informiert den Angestellten beim Überschreiten der Arbeitszeitgrenzen.




