AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der digital ZEIT GmbH

Stand Januar 2024

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen der digital ZEIT GmbH (nachfolgend „digital ZEIT“) und dem Kunden geschlossenen Verträge in Zusammenhang mit den Softwareprodukten der digital ZEIT GmbH (nachfolgend „SOFTWARE“) zur Installation beim Kunden und/oder über elektronische Geräte (nachfolgend „HARDWARE“). Hierzu zählen Verträge über

  • SOFTWARE-Miete;
  • SOFTWARE-Kauf;
  • SOFTWARE-Wartung;
  • HARDWARE-Kauf.

1.2 Im Falle von Widersprüchen haben die jeweiligen besonderen Geschäftsbedingungen dieser AGB Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB. Regelungen im Einzelvertrag (z.B. im Angebot an den Kunden) haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote gelten ausschließlich für Unternehmer. Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Mit Abgabe seiner Erklärung zum Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

2.2 Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. digital ZEIT lässt dem Kunden per E-Mail, Telefax oder Brief ein Angebot zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber digital ZEIT abzugebende Annahmeerklärung innerhalb von 30 Werktagen ab Angebotsdatum annehmen (mündlich, per Telefax, E-Mail oder Brief). Der Vertrag unter Geltung dieser AGB kommt mit fristgerechter Annahme durch den Kunden zustande. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, ist digital ZEIT nicht mehr an das Angebot gebunden.

2.3 Produktdarstellungen und Preislisten von digital ZEIT sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots werden. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Leistungsumfang

3.1 Bei der SOFTWARE handelt es sich um von digital ZEIT entwickelte Softwarelösungen (je nach Produkt/Modul z.B. zur Zeit-/ Betriebsdatenerfassung, Personaleinsatzplanung, Zutrittskontrolle, Besuchermanagement). Bei der HARDWARE handelt es sich insbesondere um Geräte zur Zeit- und Betriebsdatenerfassung und Zutrittskontrolle. Art und Umfang der Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Produkt und dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang. Es gilt die Produktbeschreibung im mit dem Kunden vereinbarten Umfang und die jeweiligen Systemvoraussetzungen. Optionale Module und sonstige Zusatzleistungen sind nur vertragsgegenständlich, sofern ausdrücklich vereinbart.

3.2 Bei der SOFTWARE handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Produkte der digital ZEIT. Der Kunde ist zur Vervielfältigung der SOFTWARE nur berechtigt, wenn und soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig ist. Die Befugnisse des Kunden unter den Voraussetzungen des § 69d UrhG bleiben unberührt. Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig. Der Kunde verpflichtet sich, digital ZEIT auf Anfrage über Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort angefertigter Kopien zu informieren.

3.3 SOFTWARE und HARDWARE dürfen nur in dem Umfang und von den Personen und Geräten genutzt werden wie vertraglich vereinbart. Erwirbt der Kunde eine Einzelplatzversion, darf er die von digital ZEIT gelieferte Software nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig nutzen oder die Nutzung für mehrere Arbeitsplätze über einen Multiprozessor mit gleichzeitigem Zugriff zugänglich machen. Die SOFTWARE wird in ausführbarer Form (Objektcode) überlassen. Der Quellcode ist nicht geschuldet. Es handelt sich bei diesem um ein Geschäftsgeheimnis der digital ZEIT. Kennzeichnungen der SOFTWARE, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

3.4 Darüber hinaus können Zusatzleistungen (z.B. Beratung, Schulung, Installation, Sonderprogrammierung, Anpassung an spezifische Anforderungen des Kunden, Definition und Schnittstellenprogrammierung, Wartung von Individualanpassungen/-programmierung, sonstige Unterstützungsleistungen) in Zusammenhang mit den Produkten gesondert gegen Vergütung nach Aufwand vereinbart werden. Wünscht der Kunde Sonderanpassungen, sind diese gesondert als Dienstleistung zu beauftragen und nach Aufwand zu vergüten. An Sonderprogrammierungen und sonstigen Individualanpassungen hat digital ZEIT die ausschließlichen Rechte. Dem Kunden werden hieran die Rechte entsprechend den bestehenden Vereinbarungen eingeräumt. SOFTWARE erhält der Kunde im Objektcode. Installationsleistungen erfolgen, sofern vereinbart, durch digital Zeit auf Dienstleistungsbasis nach Aufwand.

3.5 Vor-Ort-Leistungen beim Kunden sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. digital ZEIT ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Subunternehmer zu übertragen.

4. Besondere Geschäftsbedingungen für SOFTWARE-Kauf und Hardware-Kauf

4.1 Gegenstand des Kaufvertrages ist die entgeltliche Überlassung von HARDWARE und/oder SOFTWARE auf Dauer. Bei SOFTWARE räumt digital ZEIT dem Kunden das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese im Objektcode zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck bestimmungsgemäß zu eigenen Zwecken zu nutzen. Art und Umfang der Lizenzen ergeben aus dem Angebot und/oder der Leistungsbeschreibung und diesen AGB.

4.2 Mangelhaftung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mangelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

– Mangelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mangelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

– Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mangelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.

– Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden; für den Fall, dass die digital ZEIT den Mangel arglistig verschwiegen hat; sowie für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

– digital ZEIT hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

– Erfolgt im Rahmen der Mangelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

– Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an digital ZEIT zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die der digital ZEIT die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist digital ZEIT zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.

– Liefert digital ZEIT zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann digital ZEIT vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

– Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

4.3 Eigentumsvorbehalt

digital ZEIT behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Nutzungsrechte für SOFTWARE werden unter der aufschiebenden Bedingung der für die Ware geschuldeten Vergütung eingeräumt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte von digital ZEIT die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der digital ZEIT auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Besondere Geschäftsbedingungen für SOFTWARE-Wartung

5.1 Die Wartungsleistungen beziehen sich auf die gekaufte SOFTWARE (Standardsoftware) im jeweils aktuellen Programmstand, d.h. mit den aktuellen Patches, Updates, Upgrades und Releases. Sie beziehen ausschließlich sich auf diejenigen Programmstände, die gemäß End-of-Life-Policy gewartet werden. Die Leistungen umfassen, sofern vereinbart:

 a) Lieferung aktueller Programmstände der SOFTWARE

digital ZEIT stellt mindestens einmal jährlich einen neuen Programmstand der SOFTWARE bereit. Hierzu zählen Patches (temporäre Behebung eines Fehlers in der Standardsoftware ohne Eingriff in den Quellcode), Updates (Bündelung mehrerer Fehlerbehebungen in der Standardsoftware), Upgrades (Bündelung mehrerer Fehlerbehebungen und geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware) und Releases (zusätzliche und/oder geänderte Funktionen und sonstige Anpassungen/Korrekturen).

digital ZEIT ist bestrebt, die Software ständig weiterzuentwickeln. Die Überlassung der Software kann daher auch zu einer Erweiterung und/oder für den Kunden nicht nachteiligen Änderung der Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird. Ziffer 4.2 (Mangelhaftung) gilt entsprechend für neue Programmstände.

b) Support

Der Kunden-Support steht dem Kunden unter der ihm bei/nach Vertragsschluss bekanntgegebenen Mailadresse und Rufnummer bei Anwenderfragen und zur Entgegennahme von Störungsmeldungen von Mo-Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (MEZ) und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr an Werktagen Mo-Fr ausgenommen Feiertage am Sitz von digital ZEIT unterstützend zur Verfügung. Die Reaktionszeit beträgt 24 Stunden ab Eingang der jeweiligen Störungsmeldung. Reaktionszeit ist dabei der Zeitraum, innerhalb dessen digital ZEIT mit den Kunden unterstützenden Störungs- bzw. Fehlerbehebungsarbeiten zu beginnen hat.

5.2 Vom Leistungsumfang nicht umfasst sind insbesondere (solche Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen und nach Aufwand zu vergüten):

  • Installationsleistungen;
  • Leistungen, die sich auf die Standard-SOFTWARE in Programmständen beziehen, die gemäß End-of-Life-Policy nicht mehr gewartet werden;
  • Ausarbeitung und/oder Umsetzung neuer Anforderungen (z.B. Zeitmodell-Umstellung);
  • Wartung von Individualanpassungen (Änderungen der Standard-Software auf Quellcodeebene) oder Individualentwicklungen;
  • Schulung;
  • Leistungen auf Anforderung des Kunden außerhalb der vereinbarten Support-Zeiten. In Einzelfällen können die Parteien auch eine Erbringung von Leistungen außerhalb dieser Zeiten gegen gesonderte Vergütung vereinbaren;
  • Behebung von Fehlern/Störungen, die vom Kunden oder von Dritten zu vertreten sind.

5.3 Das Nutzungsrecht an überlassenen neuen Programmständen entspricht dem Nutzungsrecht an der zu wartenden, gekauften SOFTWARE.

5.4 Vergütung

Die Vergütung für die Wartung gliedert sich in

a) eine Pauschale für die Lieferung aktueller Programmstände der SOFTWARE: Der vereinbarte Betrag ist jeweils halbjährlich im Voraus zum 01.01. bzw. 01.07. eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig (bei unterjährig geschlossenen Verträgen wird die Vergütung anteilig berechnet);

b) Vergütung nach Aufwand für den Support. Sofern nichts anders vereinbart ist, beträgt der Stundensatz bei Vergütung nach Aufwand € 135 zzgl. gesetzl. USt. Die Abrechnung von Stundensätzen erfolgt für jede angefangene Viertelstunde (15-Minuten-Takt). Die Leistungen werden monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt und sind sofort bzw. zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.

5.5 Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige Notwendigkeiten von Wartungsmaßnahmen sind vom Kunden umgehend mitzuteilen. Als Programmfehler werden reproduzierbare Fehlfunktionen, die die Ausnutzung der vereinbarten Programmfunktion verhindern, angesehen. Der Kunde sorgt bei Auftreten von Programmfehlern dafür, dass die zur Fehleranalyse notwendige Datenbasis auf einem Datenträger, evtl. auch Listenausdruck, gesichert wird.

5.6 Laufzeit, Kündigung: Es gilt Ziffer 7 (Vertragsdauer) mit Ausnahme von Ziffer 7.4.

6. Besondere Geschäftsbedingungen für SOFTWARE-Miete

6.1 Gegenstand des Mietvertrages ist die entgeltliche Überlassung von SOFTWARE für beschränkte Zeit zur Installation beim Kunden und zur bestimmungsgemäßen Nutzung durch diesen. digital ZEIT räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die SOFTWARE im Objektcode zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck bestimmungsgemäß zu eigenen Zwecken zu nutzen. Art und Umfang der Lizenzen ergeben aus dem Angebot und/oder der Leistungsbeschreibung und diesen AGB. Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von digital ZEIT insbesondere nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten zu überlassen, insbesondere ist er nicht berechtigt, sie zu veräußern oder zu vermieten, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich.

6.2 Vergütung: Der Kunde zahlt für die Überlassung der SOFTWARE für die Dauer des Vertrages eine Pauschale: Der vereinbarte Betrag ist jeweils halbjährlich im Voraus zum 01.01. bzw. 01.07. eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig (bei unterjährig geschlossenen Verträgen wird die Vergütung anteilig berechnet). Für den Kunden-Support gilt Ziffer 5.1b) (Leistungsumfang) und für dessen Vergütung Ziffer 5.4b (Vergütung nach Aufwand) entsprechend.

6.3 Zur Überlassung neuer Programmstände ist digital ZEIT – außer zum Zwecke etwaiger Mangelbeseitigung – nicht verpflichtet.  digital ZEIT ist nicht verpflichtet, dem Kunden jeweils allgemein auf dem Markt angebotene aktualisierte Programmstände der SOFTWARE unentgeltlich zur Nutzung nach Maßgabe dieses Vertrages zu überlassen (außer zum Zwecke etwaiger Mangelbeseitigung). Stellt digital ZEIT dem Kunden neue Programmstände zur Verfügung, ist der Kunde verpflichtet, die SOFTWARE auf dem aktuellen Stand zu halten, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von digital ZEIT für ihn zumutbar ist.

6.4 Ziffer 5.5 gilt entsprechend.

6.5 Laufzeit, Kündigung: Es gilt Ziffer 7 (Vertragsdauer).

7. Vertragsdauer (SOFTWARE-Wartung und SOFTWARE-Miete)

Für SOFTWARE-Wartung und SOFTWARE-Miete gilt folgendes:

7.1 Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Laufzeitbeginn und verlängert sich jeweils um einen weiteren 12-Monatszeitraum, sofern er nicht von einer der Parteien gekündigt wird; der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen 12-Monatszeitraum kündbar.

7.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

7.4 Die Nutzung der SOFTWARE nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzu-lässig. Der Kunde hat bei Vertragsbeendigung die überlassene SOFTWARE einschließlich etwaig erstellter Kopien vollständig und endgültig zu löschen. Kopien dürfen nicht zurückbehalten werden. Auf Verlangen von digital ZEIT hat der Kunde die Durchführung schriftlich zu bestätigen. Diese Ziffer 7.4 gilt nicht bei Wartung gekaufter SOFTWARE.

8. Vergütung; Zahlungsmodalitäten

8.1 Bei Laufzeitverträgen (SOFTWARE-Miete und -Wartung) ist die Vergütung, sofern nicht abweichend vereinbart, beginnend mit dem Tag des vereinbarten Laufzeitbeginns zu zahlen. Danach ist die Vergütung jeweils halbjährlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.

8.2 Sofern Zusatzleistungen vereinbart sind, werden diese nach Aufwand auf Stundensatzbasis abgerechnet, es sei denn, es ist ein Festpreis vereinbart. Sofern nichts anders vereinbart ist, beträgt der Stundensatz € 130. Die Abrechnung von Stundensätzen erfolgt für jede angefangene Viertelstunde (15-Minuten-Takt).

8.3 Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist ab Rechnungsempfang ohne Skonto zur Zahlung fällig.

8.4 Ist die Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) vereinbart, wird digital ZEIT widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto des Kunden einzuziehen. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat er die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

8.5 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert auf einem Konto von digital ZEIT gutgeschrieben ist. Im Falle des Zahlungsverzuges hat digital ZEIT Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. digital ZEIT ist berechtigt, bei Laufzeitverträgen (Wartung, Miete) das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der monatlichen Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der monatlichen Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Vergütung für zwei Monate erreicht. Die sonstigen Rechte von digital ZEIT im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben unberührt.

8.6 Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit digital ZEIT zustehenden Forderungen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Kundenpflichten

9.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkung auf seine Kosten rechtzeitig zur Verfügung steht. Er wird digital ZEIT insbesondere rechtzeitig mit den für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen versorgen und für den vertragsgemäßen Zustand seiner Hardware, des erforderlichen Betriebssystems und sonstigen Systemvoraussetzungen sorgen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet

– die Systemvoraussetzungen zu beachten und angemessene und geeignete Maßnahmen zur IT-Sicherheit zu treffen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Hierzu hat er angemessene, geeignete und ausreichende Maßnahmen zu treffen. Handelt es sich bei der SOFTWARE um eine in einem Netzwerk den berechtigten Usern zur Nutzung bereitzustellende Lösung, empfiehlt digital ZEIT, dass der Kunde je berechtigten User eine VPN-Verbindung zur verpflichtenden Nutzung bereitstellt. Auch für sonstige geeignete IT-Sicherheitsmaßnahmen hat er zu Sorge zu treffen. Vor der Versendung von Daten und Informationen wird der Kunde diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Er wird die User entsprechend verpflichten;

– die übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen deren Rekonstruktion zu gewährleisten;

– Zugangskennungen einschließlich Passwörter sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben. Er hat für hinreichenden Schutz vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff Dritter zu sorgen und die User entsprechend zu verpflichten. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass jeder User seine Zugangskennungen geheim hält, und nicht an andere Personen weitergibt;

– die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der SOFTWARE personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

– digital ZEIT von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der SOFTWARE durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Sachverhalten ergeben, die mit der Nutzung der SOFTWARE verbunden sind, sofern der Kunde dies zu vertreten hat;

– durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit den Usern sicherzustellen, dass die SOFTWARE von diesen bestimmungs- und vertragsgemäß genutzt wird. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Vorgaben, etwa die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen, ist der Kunde selbst verantwortlich.

9.3 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen (z.B. durch tägliche, mindestens einmal wöchentliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) für den Fall, dass die SOFTWARE nicht ordnungsgemäß arbeitet.

9.4 Der Kunde ermöglicht digital ZEIT, den vertragsgemäßen Einsatz der SOFTWARE zu prüfen. Hierzu wird der Kunde digital ZEIT auf deren Verlangen schriftlich Auskunft erteilen und dazu nach eigener Wahl entweder

– Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung ermöglichen oder

– die Richtigkeit der Auskunft durch ein Selbst-Audit glaubhaft machen.

Sonstige Prüfungsrechte und Ansprüche von digital ZEIT bleiben unberührt.

10. Haftung

digital ZEIT haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.1 digital ZEIT haftet aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt

  • bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit;
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist;
  • aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Verletzt digital ZEIT fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer 10.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 digital ZEIT haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von digital ZEIT zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

10.4 Im Übrigen ist eine Haftung von digital ZEIT ausgeschlossen.

10.5 Für Mietverträge gilt darüber hinaus: Die verschuldensunabhängige Haftung von digital ZEIT nach § 536a Absatz 1, Alt.1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

11. Zurückbehaltung, Abtretung, Verjährung

11.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.

11.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mangelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.

11.3 Ansprüche des Kunden gegenüber der digital ZEIT verjähren – mit Ausnahme der unter „Mangelhaftung“ geregelten Ansprüche – in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß Ziffer 10 unbeschränkt gehaftet wird.

12. Vertraulichkeit

digital ZEIT und der Kunde sind verpflichtet, im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu nutzen. Die Verpflichtung entfällt für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie ihr und/oder der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei dies zu vertreten hat. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von digital ZEIT. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

13.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG).

13.3 Erfüllungsort ist der Sitz der digital ZEIT. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der digital ZEIT. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz von digital ZEIT ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. digital ZEIT ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

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